Amtliche Meldung

Regierungspräsidium Tübingen: Verkehrsrechtliche Anordnung-L 371, Brücke über den Neckar und den Neckarkanal bei Tübingen-Hirschau

Das Regierungspräsidium Tübingen erlässt folgende verkehrsrechtliche Anordnung zur Brücke über den Neckar und den Neckarkanal bei Tübingen-Hirschau:

  1. Zeitraum: 24.10.2025 bis 31.12.2026 Tonnagebeschränkung aufgrund von Brückenschäden:
    Fahrbahn halbseitig gesperrt – Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage
  2. Vollsperrung Brücke über Neckar und Neckarkanal für Schwerverkehr über 7,5t
    Umleitungsstrecke Schwerverkehr: Tübingen – B 28 Rottenburg – L 372 Wurmlingen – L 371 Hirschau und Gegenrichtung

Eine aktuelle Prüfung der Brücke zeigte, dass sich der Zustand des Bauwerks verschlechtert hat und Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Sicherheit der Brücke bis zum geplanten Ersatzneubau zu gewährleisten. Die Brücke muss deshalb ab Freitag, 24. Oktober 2025, für den Schwerverkehr, über 7,5 Tonnen, gesperrt werden. Der PKW-Verkehr, der ÖPNV-Linienverkehr und Sonderfahrzeuge im Einsatz, wie beispielsweise Rettungswagen oder Fahrzeuge der Feuerwehr, sind von der Sperrung nicht betroffen.
Darüber hinaus wird eine Fahrspur der Brücke gesperrt, um die Traglastreserven der Brücke bis zum Beginn des Ersatzneubaus zu schonen. Der Verkehr wird mit einer Ampelanlage gesteuert, um den PKW- und ÖPNV-Linienverkehr in beide Fahrtrichtungen zu ermöglichen.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.

https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt4/l371-bruecke-neckar-neckarkanal-ersatzneubau/

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